Allgemeines

Zur Sicherheit der Tiere bitten wir Sie, Ihren Hund in der Praxis anzuleinen, sowie Katzen und kleinere Haustiere in einer Transportbox zu transportieren.

Terminvergabe

Montag 10.00 – 14.00
Di, Mi, Do 09.00 – 14.00
Freitag 10.00 – 14.00

 

  • keine/geringe Wartezeit für Ihr Tier und Sie
  • für planbare Termine – wie zum Beispiel Impfungen, Verlaufskontrollen, Routineuntersuchungen
  • für mit anderen Tieren oder Menschen unverträgliche Tiere (leeres Wartezimmer), zudem kann der Seiteneingang genutzt werden
  • für Operationen, Behandlungen in Narkose, Ultraschalluntersuchungen und geplante Röntgenuntersuchungen sind Termine  notwendig und können telefonisch oder vor Ort vereinbart werden 

Offene Sprechstunde

Montag 09.00 – 10.00
  15.00 – 17.00
Di, Mi, Do 15.00 – 17.00
Freitag 09.00 – 10.00
  15.00 – 17.00
  • für erkrankte Tiere, deren Behandlung sofort erfolgen sollte, also nicht bis zu einem Termin gewartet werden kann
  • zeitlich nicht anders möglich aufgrund der Berufstätigkeit/Arbeitszeit der Tierbesitzer

Zahlung

Barzahlung oder per EC-Karte nach der Behandlung Ihres Tieres oder bei Abholung Ihres Tieres.

Bitte beachten Sie, dass die Kartenzahlung nur bei Beträgen über 50€ möglich ist. Beträge unter 50€ zahlen sie bitte bar.

Unverträgliche Tiere

Sollte Ihr Tier eine ausgeprägte Unverträglichkeit zu anderen Tieren oder Menschen haben, besteht die Möglichkeit Ihr Tier im Auto zu lassen und über den vom Wartezimmer getrennten Ausgang in das Behandlungszimmer zu führen.

Wir bitten Sie, sich vorher im Wartezimmer an der Anmeldung  anzumelden, Sie werden anschließend aufgerufen. Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Impfung

Hunde- und Katzenwelpen sollten mit der 8. Lebenswoche die erste Impfung bekommen. Wiederholungsimpfungen im Abstand von 4 Wochen sind notwendig um eine belastbare Grundimmunisierung zu erreichen. Danach ist der Impfrhythmus jährlich.

Über einen individuellen Impfplan beraten wir Sie gern in unserer Praxis.

Entwurmung

Wir empfehlen Ihre Hunde- und Katzenwelpen im Abstand von 6 Wochen zu entwurmen. Ab dem 9. Lebensmonat ist für die meisten Hunde und Katzen eine regelmäßige Entwurmung alle 3 Monate ausreichend. Sollte Ihr Tier einem erhöhten Infektionsdruck ausgesetzt sein (z.B. häufiger Verzehr gejagter Mäuse) sollte das Entwurmungsintervall individuell angepasst und verkürzt werden. Für erwachsene Wohnungskatzen empfehlen wir eine Entwurmung alle 6 Monate. Die Entwurmung kann per Tablette, spot on oder Paste verabreicht werden.

Flohbehandlung

Für eine erfolgreiche Flohbehandlung müssen alle Tiere im Haushalt und die Umgebung mit einem wirksamen Medikament behandelt werden. Dabei ist besonderer Wert auf eine Umgebungsbehandlung zu legen, die alle Flohstadien sicher abtötet (Eier, Puppe, Larve, erwachsener Floh).

Eine ausführliche Beratung erhalten Sie vor Ort.

Anzeigepflicht

Jeder Halter eines Hundes mit einer Widerristhöhe von mindestens 40cm oder einem Gewicht von mindestens 20kg hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich die Hundehaltung anzuzeigen und den Nachweis der Zuverlässigkeit des § 12 der Hundehalterverordnung Brandenburg vorzulegen (§6 Anzeige- und Kennzeichnungspflicht, Hundehalteverordnung Brandenburg vom 16. Juni 2004).

GOT

Die getätigten tierärztlichen Leistungen an Ihrem Tier werden nach der Gebührenordnung für Tiere (GOT) berechnet.

Notdienst

Unsere Praxis ist im Notdienst telefonisch erreichbar. Der Notdienst beginnt Wochentags 18:00 und endet am folgenden Tag 08:00. An Sonn- und Feiertagen ist er ganztägig. Im Notdienst werden Notfälle behandelt.

Die Leistungen die im Notdienst erbracht werden müssen nach GOT zum mindestens doppelten Gebührensatz berechnet werden.

Checkliste für Welpen:

  • Eingewöhnung an das neue zu Hause
  • Impfung
  • Entwurmung
  • bedarfsgerechte Fütterung
  • Floh- und Zeckenkontrolle
  • Identifizierung per Mikrochip (siehe Mikrochipimplantation
  •  Fortpflanzung und Kastration (siehe unter „Kastration“)
  • Haftpflichtversicherung Hund
  • Kranken- oder OP-Versicherung
    (Wenn Sie Fragen zu den Punkten haben, zögern Sie nicht und fragen Sie uns – wir informieren Sie gern.)

Heimtierausweis

Aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 sowie Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013, die ab 29. Dezember 2014 gelten, muss für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der Europäischen Union grenzüberschreitend transportiert werden, grundsätzlich ein Heimtierausweis nach einheitlichem Muster mitgeführt werden.

Dieser Pass muss dem Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt, das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungs-Nummer im Pass eingetragen sein. Die EU-Heimtierausweise können von einem niedergelassenem Tierarzt ausgestellt werden. Die für das Ausstellen des EU-Heimtierausweises benötigte Ermächtigung der nach Landesrecht zuständigen Behörde hat unsere Praxis.

(Quelle: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, www.bmel.de/DE/Tier/HausUndZootiere/Heimtiere/_Texte/Heimtierausweis.html)

Narkose/Operation

Vor einer Narkose/Operation bei Hund und Katze:

Ihr Tier muss nüchtern sein. Am Abend vor der Narkose zum letzten Mal füttern, anschließend das Futter wegnehmen. Wasser zum saufen kann über Nacht angeboten werden. Freigängerkatzen bitte über Nacht nicht nach draußen lassen, damit ihre Katze am Tag der Narkose auch da ist.

Ihr Tier sollte Kot und Urin abgesetzt haben bevor sie es in der Praxis abgeben. Informieren Sie uns spätestens bei der Abgabe Ihres Tieres, ob Ihr Tier regelmäßig Medikamente bekommt. Es besteht die Möglichkeit, im Vorfeld der OP/Narkose, eine Blutuntersuchung zur Erkennung von Organerkrankungen durchführen zu lassen. Diese Untersuchung hilft, das Narkoserisiko exakter abzuschätzen und damit zu verringern.

Überlegen Sie sich, ob zusätzliche Maßnahmen durchgeführt werden sollen (Krallen kürzen, Analdrüsen entleeren, Ohren säubern, Zahnsteinentfernung, Kennzeichnung mit Mikrochip, orthopädische Röntgenaufnahmen). Diese zusätzlichen Maßnahmen werden jedoch nur durchgeführt sofern sich diese mit dem Eingriff vereinbaren lassen.

Im Vorfeld besprechen wir das Narkose- und Operationsrisiko sowie anfallende Kosten. Die Abrechnung erfolgt bei Abholung Ihres Tieres. Informieren Sie uns bitte mindestens einen Tag vorher, wenn Sie Ihren Termin nicht einhalten können. Hinterlassen Sie bitte eine Telefonnummer, unter der Sie während der Narkose/Operation erreichbar sind.

Nach der Narkose/Operation bei Hund und Katze:

Ihr Tier darf nach der Narkose/Operation für einen gewissen Zeitraum weder fressen noch trinken (ausgenommen Heimtiere also Meerschweinchen und Kaninchen). Ihr Tier darf nicht an der Operationswunde lecken. Gegebenenfalls muss ein Leckschutz getragen werden (Halskragen, Verband, Body). In der Regel werden 10-12 Tage nach der Operation die Fäden gezogen. In dieser Zeit sollte Ihr Tier ruhig gehalten werden, damit die Heilung ungehindert erfolgen kann.

Weitere Einzelheiten der notwendigen Nachbehandlung besprechen wir mit Ihnen bei der Abholung Ihres Tieres. Bei auftretenden Problemen melden Sie sich bitte umgehend bei uns.

Narkose bei Heimtieren (Kaninchen und Meerschweinchen):

Im Gegensatz zu Hund und Katze dürfen Kaninchen und Meerschweinchen vor und nach der Narkose NICHT nüchtern gelassen werden. Bis zur Abgabe zum Eingriff und ab der Abholung sollen sie fressen.

Kastration Katze

Ab dem 6. Lebensmonat setzt die Geschlechtsreife ein. Bei Freigängern von denen keine Nachkommen erwünscht sind, sollte ab dem 6. Lebensmonat eine Kastration vorgenommen werden.

 

Wenn sich eine Katze in der Rolligkeit befindet, sollte aufgrund einer erhöhten Blutungsneigung keine Kastration vorgenommen werden, frühestens 3 Wochen nach abklingen der Rolligkeitssymptome. Bei Dauerrolligkeit oder Freigängern in der Rolligkeit beraten wir Sie gern über die möglichen Behandlungsoptionen.

Bei dem Eingriff werden beide Eierstöcke und Eileiter entfernt.

Kastration Kater

Ein Kater sollte ab dem 6. Lebensmonaten kastriert werden, wenn keine Nachkommen von diesem Kater gewünscht sind. Dies trifft auch für reine Wohnungskater zu, weil ab dem 6. Monat das Revier, also auch Ihre Wohnung, markiert wird und zu erheblichen hygienischen Problemen führen kann.

Eine frühe Kastration (6. Lebensmonat) verhindert das Markierverhalten und führt bei vielen Katern zu weniger Revierkämpfen. Bei dem Eingriff werden beide Hoden und Nebenhoden entfernt.

Kastration Hündin

Eine Kastration einer Hündin kann ab dem 9. Lebensmonat durchgeführt werden. Dabei hat es keinen Einfluss, ob vor dem Eingriff eine Läufigkeit auftrat oder die Hündin bereits geworfen hat. Der Vorteil einer frühen Kastration ist ein geringeres Risiko der Hündin an einem Mammakarzinom (Gesäugetumor) zu erkranken.

 

Eine häufige Erkrankung der älteren unkastrierten Hündin ist die sogenannte Pyometra (Gebärmuttervereiterung), die sehr häufig erst spät entdeckt wird und als lebensbedrohlicher Notfall gilt. Bei der Kastration der Hündin werden beide Eierstöcke, Eileiter und die Gebärmutter entfernt, sodass eine kastrierte Hündin nicht an einer Pyometra erkranken kann.

Die Entscheidung, ob eine Kastration der richtige Schritt für Ihre Hündin ist, sollte unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten von Ihnen getroffen werden. Wir stehen Ihnen dafür beratend zur Verfügung.

Kastration Rüde

Ein Rüde sollte erst kastriert werden, nachdem er in seiner Körperentwicklung ausgewachsen ist. Für die meisten Rassen ist das mit Erreichen des 9. Lebensmonats. Mit der Kastration kann ein übersteigertes Sexualverhalten behandelt werden.

Einige Verhaltensauffälligkeiten können durch Kastration in den ersten Lebensjahren positiv beeinflusst oder vollständig abgestellt werden. Darüber hinaus haben Rüden nach einer Kastration kein Risiko mehr an Hodentumoren zu erkranken und das Risiko einer Prostatahypertrophie (gutartige Vergrößerung) oder einem Prostatakarzinom (bösartig) wird deutlich reduziert.

Alternativ steht eine sogenannte Chemische Kastration mittels Hormonchip zur Verfügung, wobei diese Kastration nicht dauerhaft ist und nicht zur häufigen Wiederholung angewendet werden sollte.Die Entscheidung, ob eine Kastration der richtige Schritt für Ihren Rüden ist, sollte unter Berücksichtigung der individuellen Gegebenheiten von Ihnen getroffen werden. Wir stehen Ihnen dafür beratend zur Verfügung.

Euthanasie

Für viele Menschen gehört ihr Heimtier, sei es nun Hund oder Katze, Meerschweinchen, Hamster oder Wellensittich, selbstverständlich zur Familie. Ein Tier ist oft über Jahre hinweg ein vertrauter, enger Gefährte. Ein Freund, mit dem man durch dick und dünn gegangen ist. Umso bedrückender ist es, wenn das Tier stirbt, altersschwach oder schwer krank wird. In den letzteren Fällen muss dann oft die schwere Entscheidung getroffen werden, ob und wann das Tier eingeschläfert werden soll.

Bei dieser Entscheidung stehen wir Ihnen beratend zur Verfügung. Sollte der Zeitpunkt gekommen sein Ihr Tier einschläfern zu müssen, können Sie frei entscheiden, ob Sie beim Einschläfern dabei sein möchten oder nicht, ob Ihr Tier auf Ihrem Grundstück die letzte Ruhe finden, in der Praxis bleiben soll (Abholung zur Verbrennung) oder ein Tierkrematorium beauftragt werden soll.

Bild „Euthanasie“, Quellenangabe: https://www.tierbestattung-engelspfote.de/

Links

  • Tasso: tasso.net
  • Agilaversicherung: agila.de
  • Veterinäramt Senftenberg: Dubinaweg 1| 01968 Senftenberg
    | Tel: 03573-8704402 | vet-amt@osl-online.de
  • Tierheim Dr. Bernd – M. Männchen | Rubener Weg 6 | 03099 Kolkwitz | Tel: 0355-28337
  • Hundehalterverordnung: mik.brandenburg.de/sixcms/detail.php?id=35848
  • Wildtiere: Vogelauffangstation

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